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   BGH, 11.09.2002 - 2 StR 333/02   

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https://dejure.org/2002,3697
BGH, 11.09.2002 - 2 StR 333/02 (https://dejure.org/2002,3697)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2002 - 2 StR 333/02 (https://dejure.org/2002,3697)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2002 - 2 StR 333/02 (https://dejure.org/2002,3697)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vorwegvollzug - Anordnung - Teilweise - Maßregel - Freiheitsstrafe - Vollstreckung - Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StGB § 51; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2
    Anrechnung von U-Haft auf den vorweg zu vollziehenden Teil der Strafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 257
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 StR 333/02
    Diese Regelung, wonach der Vorwegvollzug erst nach der Untersuchungshaft beginnt, entspricht auch nicht der Rechtsprechung, nach der die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich auf den nach § 67 Abs. 2 StGB vorweg zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. BGH NJW 1991, 2431).
  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub;

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 StR 333/02
    Es kann dahinstehen, ob die insoweit knappen Gründe des Tatrichters ausreichen, den von der Rechtsprechung geforderten - einzelfallbezogenen - Begründungsanforderungen gerecht zu werden (vgl. hierzu u.a. BGH StV 2002, 481; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 9, 11, 12 und Zweckerreichung, leichtere 10), wenn von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB, nach dem die Maßregel vor der Strafe zu vollziehen ist, abgewichen wird.
  • BGH, 05.12.2000 - 1 StR 521/00

    Voraussetzungen für die Anordnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor der

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 StR 333/02
    Es kann dahinstehen, ob die insoweit knappen Gründe des Tatrichters ausreichen, den von der Rechtsprechung geforderten - einzelfallbezogenen - Begründungsanforderungen gerecht zu werden (vgl. hierzu u.a. BGH StV 2002, 481; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 9, 11, 12 und Zweckerreichung, leichtere 10), wenn von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB, nach dem die Maßregel vor der Strafe zu vollziehen ist, abgewichen wird.
  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92

    Strafe - Vorwegvollzug - Rehabilitationsinteresse

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 StR 333/02
    Es kann dahinstehen, ob die insoweit knappen Gründe des Tatrichters ausreichen, den von der Rechtsprechung geforderten - einzelfallbezogenen - Begründungsanforderungen gerecht zu werden (vgl. hierzu u.a. BGH StV 2002, 481; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 9, 11, 12 und Zweckerreichung, leichtere 10), wenn von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB, nach dem die Maßregel vor der Strafe zu vollziehen ist, abgewichen wird.
  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 StR 333/02
    Es kann dahinstehen, ob die insoweit knappen Gründe des Tatrichters ausreichen, den von der Rechtsprechung geforderten - einzelfallbezogenen - Begründungsanforderungen gerecht zu werden (vgl. hierzu u.a. BGH StV 2002, 481; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 9, 11, 12 und Zweckerreichung, leichtere 10), wenn von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB, nach dem die Maßregel vor der Strafe zu vollziehen ist, abgewichen wird.
  • BGH, 20.08.1991 - 4 StR 392/91

    Nachprüfung der Anordnung der Vorwegverurteilung einer Strafe - Änderung einer

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 StR 333/02
    Es kann dahinstehen, ob die insoweit knappen Gründe des Tatrichters ausreichen, den von der Rechtsprechung geforderten - einzelfallbezogenen - Begründungsanforderungen gerecht zu werden (vgl. hierzu u.a. BGH StV 2002, 481; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 9, 11, 12 und Zweckerreichung, leichtere 10), wenn von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB, nach dem die Maßregel vor der Strafe zu vollziehen ist, abgewichen wird.
  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 37/09

    Nachholung der Einzelstrafenverhängung durch das Revisionsgericht

    Insofern bedarf es jedoch keiner Aufhebung der Anordnung des Vorwegvollzugs, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. BGH NStZ 2008, 213, 214; NStZ 2003, 257; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 8).
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 87/09

    Urteilsformel (Anrechnung erlittener Untersuchungshaft)

    Die erlittene Untersuchungshaft ist gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB vorweg zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen (vgl. BGH NStZ 2008, 213, 214; NStZ 2003, 257; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 8); dieser ist daher im Urteilstenor nicht um die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft zu kürzen.
  • OLG Hamm, 05.08.2008 - 4 Ss 286/08

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch; Diebstahl im besonders schweren Fall;

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Dauer der Untersuchungshaft auf die vorweg zu vollstreckende Strafe anzurechnen ist (vgl. BGH, NStZ 2003, 257).
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